Verkehrsüberwacher:innen sorgen dafür, dass im öffentlichen Raum Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind. Sie kontrollieren den ruhenden und fließenden Verkehr, überprüfen Fahrzeuge und Kennzeichen, dokumentieren Ordnungswidrigkeiten und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein, wie etwa das Abschleppen von Falschparkern.
Oft sind sie zu Fuß oder mit dem Dienstfahrzeug unterwegs und stehen dabei im direkten Kontakt mit Bürger:innen. Konflikte, etwa bei einer Verwarnung, gehören zum Alltag. Daher ist ein sicheres Auftreten besonders wichtig. Auch schriftliche Aufgaben wie das Verfassen von Berichten oder Anhörungsbögen sind Teil der Tätigkeit. In vielen Fällen arbeiten Verkehrsüberwacher:innen eng mit Polizei, Ordnungsamt und anderen städtischen Behörden zusammen.
Die Begriffe „Verkehrsüberwacher:in“ und „Hilfspolizist:in“ werden häufig synonym verwendet. Je nach Bundesland oder Kommune kann es jedoch Unterschiede in der rechtlichen Stellung und im Aufgabenbereich geben. Während Verkehrsüberwacher:innen hauptsächlich für den ruhenden Verkehr zuständig sind, haben Hilfspolizist:innen teils zusätzliche Befugnisse – zum Beispiel zur Identitätsfeststellung oder Unterstützung bei besonderen Einsätzen.
Die Ausbildung findet gewöhnlich in Form eines kompakten Lehrgangs statt, der sich aus theoretischen und praktischen Anteilen zusammensetzt. Zu Beginn erhältst du eine intensive Einführung in die wichtigsten rechtlichen Grundlagen – dazu zählen Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht, Straßenverkehrsrecht und kommunale Satzungen. Auch Themen wie psychologische Gesprächsführung, Deeskalation und Verhalten in Konfliktsituationen sind fester Bestandteil.
Anschließend folgt die praktische Phase, bei der du direkt vor Ort im Außendienst mitarbeitest. Du begleitest erfahrene Verkehrsüberwacher:innen oder Hilfspolizist:innen bei ihren Einsätzen, übernimmst schrittweise selbst Verantwortung und lernst, wie du in unterschiedlichen Situationen angemessen handelst. Außerdem übst du den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Handscannern oder mobilen Druckern zur Dokumentation von Ordnungsverstößen. Am Ende der Ausbildung steht meist eine schriftliche oder praktische Prüfung, manchmal auch ein Abschlussgespräch.
Verkehrsüberwacher:innen sind in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA) eingruppiert. Direkt nach dem Lehrgang steigst du in der Entgeltgruppe 5 mit etwa 3.100 Euro brutto im Monat ein. Nach rund drei Jahren Berufserfahrung erhöht sich dein Gehalt auf etwa 3.400 Euro. Wer sechs Jahre im Dienst ist, erreicht die Entgeltstufe 6 mit einem monatlichen Verdienst von rund 3.900 Euro. Mehr Infos findest du auf unserer Seite rund ums Gehalt .
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, aber ein Hauptschulabschluss wird häufig verlangt. Zudem fordern viele Kommunen einen Führerschein der Klasse B. Für die Teilnahme am Lehrgang brauchst du in der Regel keine abgeschlossene Berufsausbildung. Du kannst den Kurs direkt nach der Schule absolvieren, sofern du volljährig bist und die körperlichen sowie charakterlichen Anforderungen erfüllst. Voraussetzung ist außerdem ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Hilfreich sind gute Kenntnisse in Deutsch, Recht und Sport. Auch körperliche Belastbarkeit ist wichtig – schließlich verbringst du einen großen Teil des Arbeitstags im Freien. Eigenschaften wie Sorgfalt, Selbstsicherheit, Konfliktfähigkeit und Ausdrucksstärke helfen dir im Berufsalltag weiter, vor allem im Umgang mit Bürger:innen in Konfliktsituationen.
Nach der Ausbildung kannst du dich durch regelmäßige Weiterbildungen gezielt weiterentwickeln. Angeboten werden beispielsweise Lehrgänge in den Bereichen Ordnungsrecht, kommunale Verwaltung oder Konfliktmanagement. Auch Fortbildungen zur Einsatzdokumentation oder zur Kommunikation mit Bürger:innen sind möglich.
In vielen Städten gibt es zudem die Möglichkeit, sich zum oder zur Verwaltungsfachangestellten oder Sachbearbeiter:in im Ordnungsamt weiterzuqualifizieren. Eine weitere Option ist die Weiterbildung zum Messbeamten bzw. zur Messbeamtin, um Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen mit technischer Ausrüstung durchzuführen.
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