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Gehalt als Anästhesietechnische:r Assistent:in

4 Stellenangebote Info Gehalt
Dauer: 36 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 3.400 Euro
Ausbildungstyp: Schulische Ausbildung

Anästhesietechnische Assistenz (ATA) werden: Dieses Gehalt erwartet dich während der Ausbildung

Als Anästhesietechnische:r Assistent:in (ATA) arbeitest du eng mit Anästhesist:innen zusammen und übernimmst wichtige Aufgaben vor, während und nach Narkosen. Dabei erhältst du während deiner dreijährigen ATA-Ausbildung ein gestaffeltes Gehalt.

Im ersten Ausbildungsjahr Jahr verdienst du etwa 1.340 Euro brutto monatlich, im zweiten Jahr 1.400 Euro und im dritten Jahr 1.500 Euro. Diese Beträge gelten, wenn du in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder bei einem Träger arbeitest, der sich an den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) hält. In privaten Einrichtungen kann die Vergütung abweichen, liegt aber mindestens bei der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (MiAV). Diese liegt für Auszubildende im Jahr 2025 bei ca. 680 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr liegt sie bei rund 810 Euro und im dritten Jahr bei ca. 920 Euro.

1.340 Euro1.400 Euro1.500 EuroGehalt zum AusbildungsbeginnDurchschnittliches GehaltGehalt zum Ausbildungsende© Einstieg GmbH

ATA-Gehalt: So viel verdienst du als Anästhesietechnische:r Assistent:in

Nach der Ausbildung beginnt der Berufseinstieg als Anästhesietechnische Assistenz. Dabei spielt vor allem die Tarifbindung deines Arbeitgebers eine große Rolle. Wenn du als ATA im öffentlichen Dienst tätig bist, bekommst du ein Gehalt nach dem TVöD. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt liegt bei rund 3.400 Euro brutto pro Monat in der Entgeltgruppe P7. Wenn du eine Stelle in einer tarifgebundenen Klinik bekommst, ist dein Einkommen damit verlässlich geregelt. In privaten oder kirchlichen Einrichtungen kann das Einstiegsgehalt, genauso wie bei der Ausbildungsvergütung jedoch abweichen.

Mit wachsender Berufserfahrung erhöht sich dein Gehalt deutlich. Im öffentlichen Dienst steigst du stufenweise auf und kannst als erfahrene:r Anästhesietechnische:r Assistent:in rund 3.800 Euro monatlich verdienen. Spitzenverdiener:innen erreichen sogar bis zu 4.240 Euro.

Regionale Unterschiede: Wo das Gehalt als Anästhesietechnische:r Assistent:in besonders hoch ist

Das Gehalt als Anästhesietechnische:r Assistent:in unterscheidet sich deutlich je nach Bundesland. Die höchsten Durchschnittsgehälter erhalten ATA in Baden-Württemberg mit rund 3.980 Euro brutto im Monat, dicht gefolgt von Hessen mit knapp 3.950 Euro und Hamburg mit etwa 3.910 Euro. Auch Bayern (ca. 3.880 Euro) und Nordrhein-Westfalen (ca. 3.810 Euro) zählen zu den Top-Verdienerländern. Im Mittelfeld liegen Rheinland-Pfalz mit rund 3.760 Euro, Bremen mit ungefähr 3.710 Euro sowie das Saarland mit etwa 3.690 Euro. In Niedersachsen (ca. 3.630 Euro), Schleswig-Holstein (ca. 3.590 Euro) und Berlin (ca. 3.660 Euro) erwartet Anästhesietechnische Assistent:innen ein etwas kleineres Gehalt.

Am unteren Ende der Skala stehen die ostdeutschen Bundesländer. In Brandenburg verdienen Anästhesietechnische Assistent:innen rund 3.340 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 3.260 Euro und in Sachsen-Anhalt etwa 3.310 Euro. Auch in Thüringen (ca. 3.350 Euro) und Sachsen (ca. 3.350 Euro) liegen die Gehälter deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Diese Unterschiede zeigen: Dein Arbeitsort hat einen großen Einfluss auf dein Einkommen.

Zum Vergleich: Als Anästhesieschwester oder Anästhesiepfleger – also in der klassischen Pflege mit Spezialisierung auf Anästhesie – kannst du in Baden-Württemberg mit einem ähnlichen Gehalt rechnen. Der Unterschied liegt vor allem im Ausbildungsschwerpunkt. Während ATA gezielt auf Narkoseprozesse vorbereitet werden, haben Anästhesiepflegende ein breiteres pflegerisches Profil. In der Praxis arbeiten beide Berufsgruppen oft eng zusammen – mit vergleichbaren Verdienstmöglichkeiten, besonders bei Tarifbindung.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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