Da es sich bei der Ausbildung zur Assistent:in – Gesundheitstourismus/-prophylaxe um eine schulische Ausbildung handelt, bekommst du während deiner Ausbildungszeit kein Gehalt. Der Unterricht findet an Berufsfachschulen oder privaten Bildungseinrichtungen statt und je nach Anbieter können sogar Kosten durch Lehrgangs- und Prüfungsgebühren oder durch den Kauf von Fachliteratur und Materialien entstehen. An öffentlichen Schulen ist der Unterricht oft kostenlos, während private Einrichtungen meist monatliche Gebühren erheben. Wenn du Unterstützung brauchst, solltest du nachschauen, ob du die Bedingungen für den Bezug von BAföG erfüllst.
Nach deiner Ausbildung steigst du mit einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 2.200 Euro ins Berufsleben ein. Mit zunehmender Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen kann dein Gehalt noch steigen. Das Durchschnittsgehalt für Assistent:innen im Bereich Gesundheitstourismus und -prophylaxe liegt bei rund 2.500 Euro. In leitenden Positionen, etwa in Kurverwaltungen oder Gesundheitsresorts, sind Spitzengehälter von 3.000 Euro möglich. Wie hoch dein Gehalt letztendlich konkret ausfällt, hängt von deinem Einsatzbereich, deinem Arbeitgeber und der Region ab.
Wie in vielen Berufen gibt es auch im Bereich Gesundheitstourismus regionale Unterschiede beim Verdienst. Die höchsten Durchschnittsgehälter werden mit ungefähr 2.820 Euro derzeit in Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg gezahlt. Am unteren Ende der Gehaltsskala liegen einige ostdeutsche Bundesländer. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verdienst du mit ungefähr 2.340 Euro im Schnitt deutlich weniger.
Falls du dir die genauen Gehälter von Assistent:innen für Gesundheitstourismus und -prophylaxe in den einzelnen Bundesländern anschauen willst, wirf gerne einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte:
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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