Wenn du eine Ausbildung zur Assistent:in für technische Informatik machst, solltest du wissen: Während der schulischen Ausbildung bekommst du in der Regel kein Gehalt. An öffentlichen Schulen ist der Besuch kostenfrei, allerdings können Aufnahme- oder Prüfungsgebühren und Kosten für Lernmaterialien anfallen. Entscheidest du dich für eine private Schule, kommen meist noch Lehrgangsgebühren dazu. Falls du keine Unterstützung von deiner Familie bekommst oder neben der Ausbildung nicht arbeiten kannst, lohnt sich ein Blick auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Damit kannst du unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfe beantragen.
Nach deinem Abschluss kannst du mit einem guten Gehalt rechnen. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt liegt bei etwa 4.000 Euro im Monat. Wenn du ein paar Jahre Berufserfahrung gesammelt hast oder dich weiterqualifizierst, steigt dein Einkommen auf durchschnittlich 4.480 Euro. In gut bezahlten Jobs, zum Beispiel in der Industrie oder in leitenden Positionen, sind sogar bis zu 6.070 Euro im Monat möglich.
Dein Gehalt hängt stark davon ab, wo du arbeitest. Besonders gut verdienen Fachkräfte in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 5.460 Euro im Monat, gefolgt von Hamburg mit ca. 5.040 Euro. Auch in Bayern und Hessen kannst du mit über 5.000 Euro monatlich rechnen. Am wenigsten verdienen technische Assistent:innen für Informatik aktuell in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit ca. 3.650 Euro. Diese Zahlen zeigen: Es gibt weiterhin einen klaren Ost-West-Unterschied beim Gehalt. Trotzdem lohnt sich die Ausbildung in allen Regionen, denn Fachkräfte für technische Informatik sind sehr gefragt und die Chancen auf ein gutes Einkommen steigen mit der Berufserfahrung.
Falls du dir die unterschiedlichen Gehälter von Assistent:innen für technische Informatik in den einzelnen Bundesländern anschauen willst, wirf gerne einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte:
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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