Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, bekommst du während der Ausbildung in der Regel kein Gehalt. Wenn du eine öffentliche Schule besuchst, ist die Ausbildung meist kostenlos. Es können jedoch Aufnahme- oder Prüfungsgebühren anfallen. Bei privaten Schulen zahlst du meistens Lehrgangsgebühren. Zusätzlich solltest du mit Ausgaben für Lernmaterialien rechnen. Viele finanzieren sich eine schulische Ausbildung durch einen Nebenjob oder lassen sich von ihrer Familie unterstützen. Falls du eine andere Option brauchst, kannst du prüfen, ob du Anspruch auf BAföG hast. Das ist eine staatliche Förderung für Schüler:innen, die dir hilft, deine Ausbildung zu finanzieren.
Wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du je nach Branche, Unternehmen und Region mit einem Einstiegsgehalt von etwa 3.430 Euro im Monat rechnen. Das durchschnittliche Gehalt liegt bei rund 4.240 Euro. Mit steigender Berufserfahrung und Spezialisierung sind auch bis zu 5.420 Euro möglich. In größeren Unternehmen, bei Technologiekonzernen oder in besonders gefragten Branchen wie Maschinenbau oder IT kannst du meist mehr verdienen als in kleineren Betrieben.
Das Gehalt als Assistent:in für Technische Kommunikation variiert von Bundesland zu Bundesland deutlich. Die Unterschiede zeigen sich besonders zwischen Ost- und Westdeutschland. Am meisten verdienst du in Berlin und Hamburg, wo du jeweils mit etwa 5.050 Euro rechnen kannst. In Thüringen gibt es mit 2.970 Euro das niedrigste Gehalt. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind mit 3.650 Euro direkt auf den Plätzen davor.
Falls du dir die unterschiedlichen Gehälter von Assistent:innen für technische Kommunikation in den einzelnen Bundesländern anschauen willst, wirf gerne einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte:
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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