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Gehalt als Audio-Engineer

Dauer: 24 bis 48 Monate
Einstiegsgehalt: ca. 2.650 Euro
Ausbildungstyp: Schulische Ausbildung

Leider kein Gehalt während der Ausbildung als Audio-Engineer

Während der Ausbildung als Audio-Engineer erhältst du keine klassische Ausbildungsvergütung. Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, musst du die Finanzierung selbst organisieren. Im Gegenteil können je nach Bildungseinrichtung Kosten für Lehrgänge oder Materialien anfallen. Deswegen greifen viele für die Ausbildung auf BAföG, finanzielle Unterstützung durch die Familie, einen Nebenjob oder eigene Ersparnisse zurück.

Gehalt nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung sieht es dafür sehr gut aus: Als Berufseinsteiger:in kannst du mit einem monatlichen Einstiegsgehalt von etwa 3.200 Euro rechnen. Im Durchschnitt verdienen Audio-Engineers rund 4.000 Euro pro Monat. In renommierten Tonstudios, bei Fernsehproduktionen, großen Eventfirmen oder in der Gaming- und Filmbranche kann das Spitzengehalt auch über 5.000 Euro im Monat betragen. Auch Erfahrung, Spezialisierungen wie Game Audio oder Livetechnik und Selbstständigkeit können sich positiv auf dein Einkommen auswirken.

Audio-Engineers: Gehaltsunterschiede in den einzelnen Bundesländern

Das Einkommen als Audio-Engineer variiert je nach Region deutlich. Am besten verdienen Audio-Engineers in Baden-Württemberg, mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von rund 4.410 Euro. Am niedrigsten fällt das Gehalt in Mecklenburg-Vorpommern aus, wo der Durchschnitt bei etwa 3.620 Euro liegt. Damit zeigt sich ein klarer Ost-West-Unterschied: In westlichen Bundesländern verdienen Audio-Engineers im Schnitt deutlich mehr. Wenn du flexibel bei der Standortwahl bist, kann sich das auch finanziell lohnen.

Wirf einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte, um die Gehälter der einzelnen Bundesländer direkt miteinander zu vergleichen:

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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