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Gehalt als Friedhofsgärtner:in

Dauer: 36 Monate
Einstiegsgehalt: ca. 2.550 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Dein Gehalt während der Ausbildung zum/zur Friedhofsgärtner:in

Wenn du dich für eine Ausbildung zum/zur Friedhofsgärtner:in entscheidest, bekommst du schon während der Ausbildungszeit eine Vergütung. Die Höhe hängt vom Bundesland und deinem Ausbildungsbetrieb ab. In der Regel erhältst du jedoch zwischen 680 und 980 Euro im ersten, zwischen 800 und 1.080 Euro im zweiten und zwischen 920 und 1.280 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Das entspricht einer durchschnittlichen Vergütung von 950 Euro pro Monat für den gesamten Zeitraum.

Gehalt nach der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung steigt dein Gehalt deutlich. Das Einstiegsgehalt für Friedhofsgärtner:innen liegt im Schnitt bei 2.550 Euro pro Monat. Mit wachsender Berufserfahrung und zusätzlichen Qualifikationen, zum Beispiel als Gärtnermeister:in oder durch Spezialisierungen, kann dein Verdienst weiter steigen. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt das monatliche Bruttogehalt bei etwa 3.160 Euro. Wer zur erfahrenen Fachkraft wird oder Führungsverantwortung übernimmt, kann sogar Spitzengehälter von mehr als 3.700 Euro pro Monat erreichen.

Gehaltsunterschiede in den einzelnen Bundesländern

Wie viel du verdienst, hängt auch stark davon ab, wo du arbeitest. Die höchsten Gehälter erzielen Friedhofsgärtner:innen derzeit in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 3.290 Euro pro Monat. Am unteren Ende der Skala liegen die ostdeutschen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern mit durchschnittlich 2.700 Euro. Es gibt also nach wie vor einen spürbaren Ost-West-Unterschied bei den Gehältern. Aber auch innerhalb der Bundesländer unterscheiden sich die Gehälter nach Betrieb, Qualifikation und Berufserfahrung.

Einen genaueren Überblick über die unterschiedlichen Gehälter in den einzelnen Bundesländern findest du auf unserer interaktiven Deutschlandkarte.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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