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Gehalt als Goldschmied:in

Dauer: 42 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 2.300 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Das Gehalt: Was verdienen Goldschmied:innen während der Ausbildung?

Durchschnittlich stehen dir bei der dreieinhalbjährigen Lehre zum Goldschmied oder zur Goldschmiedin rund 1.080 Euro pro Monat zu. Dabei kann das Gehalt im 1. Ausbildungsjahr ungefähr zwischen 650 und 1.260 Euro und das Gehalt im 2. Ausbildungsjahr ungefähr zwischen 910 und 1.510 Euro schwanken. Diese große Diskrepanz kommt dadurch zustande, dass einige der Ausbildungsbetriebe Verträge mit Gewerkschaften haben, die sie zu hohen Tariflöhnen verpflichten.

650 Euro1.080 Euro1.510 EuroGehalt zum AusbildungsbeginnDurchschnittliches GehaltGehalt zum Ausbildungsende© Einstieg GmbH

Wie viel Gehalt erwartet dich nach der Ausbildung zum/zur Goldschmied:in?

Nach deiner Ausbildung geht’s auch beim Gehalt zuverlässiger bergauf. Zum Einstieg kannst du als Goldschmied:in mit rund 2.300 Euro brutto im Monat rechnen. Mit ein paar Jahren Berufserfahrung und der richtigen Weiterbildung sind etwa 2.850 Euro gut erreichbar. Wenn du dranbleibst, dich weiterentwickelst und Verantwortung übernimmst, sind später sogar bis zu 3.600 Euro monatlich möglich.

Blicken wir zum Schluss noch auf regionale Einkommensunterschiede, die für dich als Goldschmied oder Goldschmiedin interessant sind. Ein deutlicher Unterschied zeigt sich zwischen den alten und neuen Bundesländern. Während Goldschmied:innen in westlichen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen und Bayern durchschnittlich zwischen ca. 3.560 und 3.650 Euro verdienen, liegen die Gehälter in den östlichen Bundesländern wie Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zwischen 3.040 und 3.080 Euro. Das entspricht einem Unterschied von etwa 15 % bzw. 500 bis 600 Euro monatlich.

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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