Im ersten Jahr kannst du mit einem Gehalt von etwa 650 bis 680 Euro im Monat rechnen. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt dein Einkommen auf etwa 765 bis 805 Euro und im dritten auf ungefähr 875 bis 920 Euro. Auf die drei Jahre gerechnet erhältst du als Keramiker:in eine Ausbildungsvergütung von 780 Euro. Diese Summen sind im Vergleich zu anderen handwerklichen Berufen eher im unteren Bereich. Für die Finanzierung der Ausbildung kannst du eventuell BAföG beantragen oder dich bei der Agentur für Arbeit über Unterstützungsmöglichkeiten informieren.
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung als Keramiker:in steigt dein Gehalt deutlich. Schon beim Berufseinstieg erreichst du ein solides Einkommen von gut 3.400 Euro im Monat. Dein handwerkliches Können wird auf dem Arbeitsmarkt geschätzt, vor allem in spezialisierten Werkstätten oder in der Industrie. Mit wachsender Erfahrung steigt dein Gehalt auf durchschnittlich 3.850 Euro. Spitzenverdiener:innen erreichen sogar bis zu 4.250 Euro im Monat. Besonders in Betrieben mit Tarifbindung kannst du mit automatischen Gehaltsanpassungen rechnen. Auch Spezialisierungen auf Baukeramik oder Restaurierung steigern deine Verdienstmöglichkeiten.
Wie in vielen Berufen gibt es auch bei Keramiker:innen ein deutliches Ost-West-Gefälle. In Baden-Württemberg liegt das Durchschnittsgehalt beispielsweise bei etwa 4.020 Euro und in Bayern bei rund 3.920 Euro. In den östlichen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern fallen die Gehälter mit ca. 3.350 Euro bzw. rund 3.300 Euro geringer aus. Wenn du also mobil bist, lohnt sich der Blick auf Gehälter in anderen Bundesländern.
Wo du als Keramiker:in besonders gut verdienst, zeigt dir unsere interaktive Deutschlandkarte. Klick dich durch und finde heraus, welche Regionen für dich besonders lohnend sind!
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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