Wenn du eine Weiterbildung zum/zur Musiktherapeut:in machst, hast du meist schon Berufserfahrung in einem sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Beruf. Die Weiterbildung bringt neue Chancen und oft auch finanzielle Vorteile. Anders als bei der Ausbildung erhältst du während der Weiterbildung meist keine Vergütung. Deshalb solltest du dich frühzeitig um Finanzierungsmöglichkeiten kümmern, etwa durch Bildungsgutscheine oder Förderprogramme. Nach der Weiterbildung kannst du jedoch mit einem deutlich besseren Gehalt rechnen.
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Weiterbildung zum/zur Musiktherapeut:in verbessert sich deine Position auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Du kannst in Kliniken, Therapiezentren oder im Sozialbereich arbeiten. Je nach Träger gelten oft Tarifverträge, die dir Orientierung bei deinem Gehalt geben. Der Verdienst liegt deutlich über dem in vielen Ausgangsberufen vor der Weiterbildung.
Einstiegsgehalt: Rund 3.140 Euro brutto/Monat verdienen Musiktherapeut:innen nach der Weiterbildung im Schnitt. In manchen Einrichtungen ist das Musiktherapeut:innen-Gehalt auch höher, vor allem wenn du deine Berufserfahrung einbringen kannst und in tarifgebundenen Häusern arbeitest. Mit zunehmender Berufserfahrung und zusätzlicher Spezialisierung steigert sich dein Gehalt auf etwa 4.400 Euro brutto/Monat.
Dein Standort beeinflusst dein Gehalt stark. Westdeutsche Bundesländer zahlen in der Regel mehr als die östlichen. In Bayern und Baden-Württemberg sind Monatsgehälter von bis zu 4.500 Euro üblich, während in Ostdeutschland, zum Beispiel Sachsen oder Thüringen, eher rund 3.800 Euro gezahlt werden. Auch zwischen Kliniken, Reha-Zentren und freien Praxen gibt es Unterschiede. Eine tarifgebundene Anstellung bringt meist mehr Sicherheit und höhere Gehälter.
Unsere interaktive Deutschlandkarte zeigt dir genau, in welchen Bundesländern das Gehalt als Musiktherapeut:in am besten ist. Klick dich rein und finde deinen besten Standort!
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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