Skilehrer:innen erhalten während der Ausbildung meistens kein Gehalt. Im Gegenteil: Für die Ausbildung fallen oft verschiedene Kosten an, wie Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel sowie für auswärtige Unterbringung. Um die Ausbildung zu finanzieren, solltest du vorher sparen, deine Eltern nach Unterstützung fragen oder BAföG beantragen. Manche machen die Ausbildung auch nur während ihrer Urlaubszeiten, um sie sich finanziell leisten zu können.
Nach der Ausbildung als Skilehrer:in kannst du mit einem stabilen Gehalt rechnen, das dir ein sicheres Einkommen bietet. Du hast gute Chancen, direkt nach dem Abschluss finanziell unabhängig zu sein und deine Leidenschaft fürs Skifahren zum Beruf zu machen. Das Einstiegsgehalt liegt aktuell bei etwa2.400 Euro im Monat. Mit der Zeit kannst du dich auf ein mittleres Gehalt von rund 3.000 Euro hocharbeiten. Als erfahrene:r Skilehrer:in erreichst du sogar ein Spitzengehalt von bis zu 3.800 Euro im Monat.
Die Gehaltsangaben für Skilehrer:innen variieren je nach Bundesland. Allerdings können diese Zahlen kein eindeutiges Bild zeichnen. In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es keine Skigebiete und nur begrenzte Möglichkeiten, um in Indoor-Hallen zu arbeiten. Dementsprechend beziehen sich einige der Gehaltsangaben auf den Wohnort der Skilehrer:innen, aber nicht auf den Ort, an dem sie arbeiten. Da Ski ein saisonaler Sport ist, gibt es viele, die über die Wintersaison in anderen Bundesländern oder gar in Nachbarländern wie Österreich oder der Schweiz verbleiben und dort Unterricht geben. Dementsprechend erhalten sie von dort ihr Gehalt, auch wenn sie woanders gemeldet sind.
Dennoch kannst du dir auf unserer interaktive Deutschlandkarte einen groben Überblick verschaffen, wie sich die Gehälter für Skilehrer:innen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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