Während deiner Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann oder zur Veranstaltungskauffrau bekommst du eine monatliche Vergütung, die je nach Branche und Region stark variieren kann. In der Veranstaltungswirtschaft liegt das Ausbildungsgehalt meist etwas über dem Durchschnitt, mit einem klaren Anstieg über die drei Jahre. Besonders tarifgebundene Ausbildungsbetriebe, wie im öffentlichen Dienst, zahlen oft höhere Summen. Dort kannst du mit einer durchschnittlichen Vergütung von ca. 1.340 Euro pro Monat rechnen. In der Hotel- und Gaststättenbranche dagegen ist die Vergütung teilweise niedriger und schwankt stärker. Dort kannst du je nach Betrieb und Ausbildungsjahr zwischen 875 und 1.450 Euro verdienen und wirst im Schnitt mit 1.100 Euro rechnen können.
Mit deinem Abschluss als Veranstaltungskaufmann/-frau steigt dein Gehalt deutlich. Du kannst mit einem soliden Einstiegsgehalt in Höhe von gut 2.700 Euro rechnen, das dir viele Möglichkeiten eröffnet. Je nach Betrieb und Erfahrung variiert das Einkommen stark, aber auch ohne Tarifvertrag gibt es gute Chancen, nach der Ausbildung gut zu verdienen und sich weiter zu steigern. Mit wachsender Erfahrung verbessert sich dein Gehalt auf durchschnittlich etwa 3.360 Euro brutto im Monat. In Spitzenpositionen sind sogar bis zu 4.163 Euro brutto monatlich möglich. Tarifliche Bindungen oder spezialisierte Tätigkeiten in der Veranstaltungswirtschaft können dein Einkommen zusätzlich pushen.
Dein Gehalt als Veranstaltungskaufmann/-frau hängt auch vom Standort ab. Die Differenz zwischen den westlichen Top-Bundesländern und den östlichen liegt bei rund 500 bis 600 Euro im Monat. Der Standort mit dem aktuell höchsten Durchschnittsgehalt ist Baden-Württemberg mit ca. 3.500 Euro im Monat. Am unteren Ende findet sich Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 2.900 Euro wieder.
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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