Werkfeuerwehrleute spielen eine wichtige Rolle in Unternehmen, um im Notfall schnell und effektiv zu handeln. Doch wie viel verdienen sie während der Ausbildung und nach ihrem Abschluss? Die Ausbildungsvergütung hängt oft von der Branche und dem jeweiligen Tarifvertrag ab, insbesondere in tarifgebundenen Unternehmen. In einigen Fällen erhalten Auszubildende keine Vergütung, wenn die Ausbildung schulisch erfolgt, wie zum Beispiel im ersten Jahr als Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). In diesem Fall solltest du über familiäre Unterstützung, einen Nebenjob oder BAföG nachdenken.
Wenn deine Ausbildung vom Betrieb gezahlt wird, kannst du mit einem guten Gehalt rechnen. In der Chemie-Industrie würdest du auf die drei Jahre gerechnet ein Gehalt von ungefähr 1.260 Euro im Monat bekommen. Im ersten Jahr wären das ungefähr 1.170 Euro, im zweiten Jahr knapp 1.270 Euro und im letzten Jahr ca. 1.330 Euro.
Nach dem Abschluss kannst du als Werkfeuerwehrmann/-frau mit einem attraktiven Einstiegsgehalt von durchschnittlich 3.880 Euro brutto im Monat rechnen. Mit mehr Erfahrung steigt dein Gehalt weiter. Das insgesamt durchschnittliche Gehalt eines/einer Werkfeuerwehrmanns/-frau liegt aktuell (Stand: 2025) bei ca. 4.850 Euro. In Spitzenpositionen ist es sogar möglich, bis zu 6.000 Euro zu verdienen.
Es gibt erhebliche regionale Gehaltsunterschiede für Werkfeuerwehrleute, abhängig von der Region und den tariflichen Regelungen. In Nordrhein-Westfalen liegt das durchschnittliche Gehalt bei etwa 5.590 Euro im Monat, während es in anderen Bundesländern wie Brandenburg und Sachsen mit ca. 4.060 Euro und rund 3.980 Euro deutlich geringer ausfällt.
Die interaktive Deutschlandkarte zeigt dir, wie sich das Gehalt als Werkfeuerwehrmann/-frau in den einzelnen Bundesländern unterscheidet. Klicke dich rein, um zu erfahren, welche Regionen besonders gute Verdienstmöglichkeiten bieten!
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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