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BAföG 2026: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Mit der BAföG-Förderung unterstützt der Staat junge Menschen bei der Finanzierung von Studium und schulischer Ausbildung. Dieser Überblick fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen BAföG gezahlt wird und wie hoch die Förderung im Jahr 2026 ausfällt.

Was ist BAföG eigentlich?

Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wird geregelt, wen Bund und Länder bei der Studienfinanzierung unterstützen – wie lange und mit welcher Förderungssumme. Der Begriff "BAföG" bezeichnet also eigentlich die gesetzlichen Regelungen. Meistens wird er jedoch als Synonym für die BAföG-Förderung benutzt, also für das ausgezahlte Geld, das an die Studierenden fließt.

Warum gibt es BAföG?

Viele junge Menschen verfügen während ihrer Ausbildung über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen – laufende Ausgaben wie Miete, Lebensmittel, Internet oder Studienmaterialien fallen aber trotzdem an. Zwar unterstützen Eltern häufig finanziell, doch das ist nicht in allen Familien möglich. Oft bleibt dann nur ein Nebenjob, um die monatlichen Kosten zu decken.

Damit diejenigen, deren Eltern sich die Finanzierung einer Ausbildung nicht leisten können, nicht benachteiligt werden und trotzdem studieren oder eine Berufsfachschule besuchen können, wurde in Deutschland in den 1970er Jahren beschlossen, Kinder einkommensschwacher Eltern bei der Studienfinanzierung zu unterstützen. Während Schüler:innen diese Zuschüsse vom Staat nicht zurückzahlen müssen, bekommen Studierende in der Regel nur die Hälfte der Leistungen als Zuschuss, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt.

 

Voraussetzungen für BAföG 2026: Wer Anspruch auf Förderung hat

Zu den Voraussetzungen für die BAföG-Förderung zählt, dass die Ausbildung der antragstellenden Person nach dem BAföG förderungsfähig sein muss.

Unter diesen Voraussetzungen kannst du BAföG erhalten:

  • BAföG für ein Studium an einer staatlichen Hochschule.
  • BAföG für ein Studium an einer privaten Hochschule – dabei ist allerdings zu beachten, dass die Studiengebühren in der Regel nicht durch BAföG finanziert werden können.
  • BAföG für den Besuch von Berufsfachschulen, Akademien und Einrichtungen des zweiten Bildungswegs (z. B. Abendschulen oder Kollegs).
  • In Ausnahmefällen kann auch der „normale“ Schulbesuch ab der zehnten Klasse durch BAföG gefördert werden. Hier findest du weitere Infos zum BAföG für Schüler:innen.

Azubis in einer betrieblichen/dualen Ausbildung haben keinen Anspruch auf BAföG, aber – unter bestimmten Voraussetzungen – auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit.

Diese weiteren Voraussetzungen musst du erfüllen, um dich für eine Förderung durch BAföG zu qualifizieren:

  • Alter: Du darfst das 45. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet haben, wenn du BAföG beziehen möchtest. Etwas anders sind die Regeln, wenn du  elternunabhängiges BAföG beantragst bzw. für Studierende, die aufgrund besonderer familiärer und persönlicher Gründe ihr Studium erst spät beginnen konnten.
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit – doch es gibt auch Möglichkeiten, wenn du diese nicht hast. Mehr dazu erfährst du weiter unten.
  • Nur in der Erstausbildung: Du darfst noch keine förderfähige Ausbildung abgeschlossen haben (wobei Bachelor- und Masterstudium gemeinsam als Erstausbildung gelten). Hier sind allerdings Ausnahmen möglich, daher sollte man im Zweifelsfall beim zuständigen BAföG-Amt nachfragen.
  • Fachrichtungswechsel im Studium: Ein Wechsel der Fachrichtung ist grundsätzlich bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich. Ein wichtiger Grund wird dabei bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vermutet. Auch darüber hinaus sind in begründeten Ausnahmefällen Fachrichtungswechsel möglich.
  • Für BAföG darf das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „anrechenbaren Einkommen“, das unter oder nur knapp über den „Freibeträgen“ liegen darf.
  • Wichtig ist außerdem das eigene monatliche Einkommen (z. B. durch Studierendenjobs). Verdienst du zu viel, werden die BAföG-Leistungen verringert oder der Anspruch erlischt sogar ganz. Derzeit gibt es für BAföG eine Einkommensgrenze, die bei 603 Euro liegt. Aus diesem Grund kommt BAföG im Fernstudium meistens nicht in Frage, da die meisten Studierenden sich hier für ein berufsbegleitendes Modell entscheiden.
     

BAföG ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Zudem können auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft BAföG beziehen. Diese Kriterien solltest du dafür erfüllen:

  • BAföG als Unionsbürger:in: Dazu musst du Bürger:in eines Mitgliedstaates der EU oder aus der Schweiz, aus Liechtenstein, Island oder Norwegen sein. Zudem musst du schon eine gewisse Zeit in Deutschland gelebt haben.
  • Kommst du nicht aus einem dieser Länder, kannst du BAföG erhalten, wenn du den Status als Geflüchtete:r (Flüchtlingsstatus) hast oder als heimatlose ausländische Person eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Du kannst einen Antrag auf BAföG 2026 stellen, wenn du mit jemandem verheiratet bist, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
  • Dein Kind besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Einer deiner Eltern, dein:e Ehegatt:in oder Lebenspartner:in ist in Deutschland Selbstständige:r oder Arbeitnehmer:in – dann spielt deine Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Wenn du eines dieser Kriterien erfüllst, hast du im Regelfall die gleichen Ansprüche auf BAföG wie jemand mit einer deutschen Staatsbürgerschaft.
 

Wovon hängt die Höhe des BAföG ab?

Ob du eine BAföG-Förderung erhältst, hängt unter anderem davon ab, ob deine eigenen finanziellen Mittel, die deines eventuellen Ehepartners oder deiner Ehepartnerin und die deiner Eltern ausreichend sind, um deinen Ausbildungsbedarf zu decken.

Unter Bedarf versteht das BAföG die Geldsumme, die jemand in der Ausbildung typischerweise für seinen Lebensunterhalt (z.B. Miete, Lebensmittel und Bekleidung) und seine Ausbildung (z. B. Lehrbücher und Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte) benötigt.
 

BAföG: So wird der monatliche Bedarf berechnet

Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge definiert, deren Höhe von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Universität) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) abhängig ist. Es gab in den vergangenen Jahren mehrere BAföG-Erhöhungen, weshalb sich die Förderhöhe verändern kann. Der BAföG-Höchstsatz beträgt 2026 bis zu 992 Euro monatlich (inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) und richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte, die du besuchst:

Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen

  • bei den Eltern wohnend: keine Förderung
  • auswärts wohnend: 803 Euro

Berufsfachschul- und Fachschulklassen mit mindestens zweijährigem Bildungsgang

  • bei den Eltern wohnend: 413 Euro
  • auswärts wohnend (nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung): 803 Euro

Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen

  • abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich
  • bei den Eltern wohnend: 635 Euro
  • auswärts wohnend: 912 Euro

Fachschulklassen, Abendgymnasien, Kollegs

  • abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich
  • bei den Eltern wohnend: 638 Euro
  • auswärts wohnend: 959 Euro

Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen

  • bei den Eltern wohnend: 671 Euro
  • auswärts wohnend: 992 Euro

Eine aktuelle Übersicht der Bedarfssätze findest du auch bei der offiziellen BAföG-Website. Für Praktikant:innen gilt der Bedarfssatz für die Ausbildung, mit der das Praktikum zusammenhängt.

Die oben genannten Bedarfssätze beinhalten bereits die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Weitere Zuschläge, beispielsweise für die Kinderbetreuung, sind möglich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge kann ein:e Student:in ohne Kind maximal 992 Euro monatlich an BAföG-Förderung erhalten. Hat der bzw. die Geförderte Kinder, erhöht sich die monatliche BAföG-Förderung, und zwar um 160 Euro für jedes Kind.
 

Auslands-Bafög: Auch Auslandssemester werden gefördert

Auch beim Absolvieren einer Ausbildung oder eines Teils der Ausbildung in einem anderen Land kannst du eine BAföG-Förderung erhalten. Seit Dezember 2007 ist dies sogar noch leichter als zuvor. Heute ist beispielsweise ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz vom ersten bis zum letzten Semester förderungsfähig. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU oder der Schweiz erhältst du hingegen nur maximal ein Jahr lang BAföG.

Zusätzlich zum normalen Förderbetrag kommen je nach Land unterschiedliche Zuschläge obendrauf, z. B. für Studiengebühren, Reisen und die Krankenversicherung.

Übrigens: Auch Auslandspraktika sind durch das Auslands-BAföG förderungsfähig. Dazu muss das Praktikum ein Pflichtpraktikum sein und, wenn es außerhalb der EU stattfindet, mindestens zwölf Wochen dauern.
 

Wie lange kann ich Bafög-Förderung beziehen?

Als Schüler:in oder Berufsschüler:in wirst du gefördert, solange du die Schule, Berufsfachschule oder Ausbildungsstätte besuchst. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Studierenden wird BAföG für Zeiträume von jeweils 12 Monaten bewilligt. Man muss es also immer wieder neu beantragen (dieser „Weiterförderungsantrag“ muss spätestens zwei Kalendermonate vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums gestellt werden).

An Hochschulen gibt es eine Förderungshöchstdauer. Die Dauer der BAföG-Förderung für Studierende an Hochschulen hängt von der gewählten Fachrichtung ab. Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit oder unmittelbar aus dem BAföG. Studierende an Akademien und Höheren Fachschulen werden für die Dauer der vorgesehenen Ausbildungszeit gefördert. Zusätzlich besteht seit der BAföG-Reform die Möglichkeit eines sogenannten Flexibilitätssemesters, das die Förderungshöchstdauer unter bestimmten Voraussetzungen um ein Semester verlängern kann.

Gut zu wissen: Bei einer Förderung eines Studiums müssen Empfänger:innen zum Ende des vierten Fachsemesters (teilweise sogar schon zum Ende des zweiten Semesters) einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt vorlegen, um weiterhin BAföG beziehen zu können.
 

Wie ist die Bafög-Rückzahlung geregelt?

Schüler:innen müssen empfangene BAföG-Leistungen in der Regel nicht zurückzahlen. Studierende dagegen erhalten nur die Hälfte des Geldes rückzahlungsfrei, die andere als zinsloses Darlehen. Für die BAföG-Rückzahlung gibt es eine Reihe von Regelungen:

  • Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer müssen Empfänger:innen beginnen, das Darlehen zurückzuzahlen.
  • Die BAföG-Rückzahlung erfolgt in Monatsraten zu je 130 Euro. Zahlpausen sind dabei möglich.
  • Es müssen maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden.
  • Der Rückzahlungszeitraum beträgt 20 Jahre, danach gilt die Schuld als getilgt – vorausgesetzt, du hast dich in dem Zeitraum bemüht, die Schulden zurückzuzahlen.
  • Wer nach Beginn der Rückzahlung nur über ein geringes Einkommen verfügt und/oder Kinder hat, kann von der Rückzahlungsfrist freigestellt werden.

BAföG zu beantragen, lohnt sich

Ob jemand Anspruch auf BAföG-Leistungen hat, und wenn ja, in welcher Höhe, lässt sich mit dem Taschenrechner kaum ermitteln, und auch BAföG-Rechner im Internet sind bestenfalls für eine grobe Orientierung geeignet. Expert:innen empfehlen daher, vor Antritt einer Ausbildung einen BAföG-Antrag zu stellen – schlimmstenfalls wird der Antrag abgelehnt.

Unter www.bafoeg.de sind die Adressen der zuständigen BAföG-Ämter, Formulare zur Antragstellung und weitere Infos zu finden. Du kannst auch direkt einen Antrag stellen und so schnell rausfinden, ob du Anspruch auf eine Ausbildungsförderung hast.
 

FAQ – Häufige Fragen zum BAföG

Wie viel BAföG bekommt man?

Der BAföG-Höchstsatz beträgt 2026 bis zu 992 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt unter anderem von der Ausbildungsart, der Wohnsituation sowie vom eigenen Einkommen und dem Einkommen der Eltern ab.

Kann ich BAföG bekommen, wenn ich neben dem Studium arbeite?

Ja, ein Nebenjob ist möglich. Seit Januar 2026 liegt die Einkommensgrenze bei 603 Euro pro Monat. Verdienst du mehr, wird das Einkommen auf die BAföG-Förderung angerechnet und kann diese entsprechend reduzieren.

Muss BAföG vollständig zurückgezahlt werden?

Schüler:innen müssen BAföG in der Regel gar nicht zurückzahlen. Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Insgesamt müssen maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden.

Wird BAföG auch für ein Auslandssemester gezahlt?

Ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz kann vom ersten bis zum letzten Semester mit Auslands-BAföG gefördert werden. Bei Studienaufenthalten außerhalb der EU oder der Schweiz ist eine Förderung in der Regel auf maximal ein Jahr begrenzt. Zusätzlich können Zuschläge, etwa für Studiengebühren oder Reisekosten, möglich sein.
 

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