Als Justizwachtmeister:in spielst du eine entscheidende Rolle für den reibungslosen Ablauf der Justiz. Deine Aufgaben umfassen nicht nur die Aufsicht und Sicherheit in Gerichtsgebäuden, sondern auch das Überwachen von Haftbefehlen sowie das Begleiten von Personen, die zur Verhandlung erscheinen müssen. Du arbeitest eng mit anderen Fachkräften aus der Justiz zusammen und trägst zur Umsetzung von gerichtlichen Anordnungen bei.
Die Ausbildung zum/zur Justizwachtmeister:in dauert je nach angestrebtem Dienst zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Dabei besuchst du Justizakademien oder Justizschulen, um die theoretischen Grundlagen des Berufsfelds zu lernen. Begleitend finden Praktika in Gerichten und Staatsanwaltschaften statt. Du wirst dabei in den verschiedenen Bereichen der Justiz, wie dem Vollzug von Gerichtsurteilen und der Sicherheit im Gerichtssaal, ausgebildet. Es werden auch spezielle rechtliche Kenntnisse und die Arbeit im Bereich der Vollstreckung von Haftbefehlen vermittelt.
Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt eines Justizwachtmeisters bei etwa 3.300 Euro brutto im Monat. Je nach Region und Berufserfahrung kann das Gehalt auf bis zu 4.200 Euro steigen. Mehr Details dazu findest du auf unserer Gehaltsseite.
Um als Justizwachtmeister:in arbeiten zu können, solltest du mindestens einen Hauptschulabschluss haben. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und die Fähigkeit, in belastenden Situationen ruhig und professionell zu handeln. Auch körperliche Fitness ist wichtig, da die Aufgaben sowohl in den Gerichtsgebäuden als auch im Außendienst körperliche Anforderungen stellen.
Nach der Ausbildung hast du vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten. Du kannst dich beispielsweise zum/zur Fachwachtmeister:in weiterqualifizieren oder eine Weiterbildung als Gerichtsvollzieher:in oder zur Fachkraft für Justizvollzugsanstalten anstreben. Auch ein Studium im Bereich Rechtswissenschaften oder Verwaltung ist eine Option, um deine beruflichen Perspektiven zu erweitern.
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