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Gehalt als Justizwachtmeister:in

Dauer: 6–12 Monate (einfacher Dienst), 6–24 Monate (mittlerer Dienst)
Einstiegsgehalt: 3.300 Euro
Ausbildungstyp: Vorbereitungsdienst

Gehälter im Vergleich: So viel verdienen Justizwachtmeister:innen während der Ausbildung

Der Beruf des/der Justizwachtmeister:in ist verantwortungsvoll und abwechslungsreich. Doch wie viel verdienst du eigentlich in diesem Beruf während der Ausbildung? Das Gehalt eines Justwachtmeisters bzw. einer Justizwachtmeisterin variiert je nach Bundesland und Einsatzstelle. Der monatliche Anwärter:innengrundbetrag beträgt ca. 1.300 Euro bis 1.500 Euro brutto im Monat.

Welches Gehalt erwartet dich nach dem Abschluss deiner Justizwachtmeister:innen-Ausbildung?

Nach dem Abschluss der Ausbildung als Justizwachtmeister:in kannst du mit einem soliden Einstiegsgehalt rechnen. Dieses Gehalt steigt dann je nach Erfahrung und Verantwortung weiter an. Das durchschnittliche Gehalt für Berufseinsteiger:innen liegt bei etwa 3.300 Euro brutto im Monat. Je nach Bundesland und Arbeitgeber kann es auch etwas höher oder niedriger ausfallen.

Regionale Gehaltsunterschiede als Justizwachtmeister:innen

Die Gehaltsunterschiede für Justizwachtmeister:innen sind auch regional bemerkbar. Besonders in den westlichen Bundesländern fällt das Gehalt häufig höher aus als im Osten. In Bayern beispielsweise liegt das Durchschnittsgehalt bei rund 3.800 Euro brutto im Monat, während es in Sachsen mit 3.300 Euro deutlich niedriger ausfällt. Die Gehaltsunterschiede in den verschiedenen Bundesländern sind vor allem durch die Lebenshaltungskosten und regionale Tarifverträge bedingt.

Wenn du deine Karriere als Justizwachtmeister:in planst, kann es sich lohnen, auch einen Blick auf den regionalen Arbeitsmarkt sowie unsere interaktive Deutschlandkarte zu werfen. Erhalte hier einen Einblick aller Gehälter für Justizwachtmeister:innen:

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Weiterführende Infos zum Artikel
  • Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
  • Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
  • Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.