Die Ausbildung zum oder zur Fachpraktiker:in für Hochbaufacharbeiter (§66 BBiG/HwO) richtet sich an Menschen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf. Sie dauert meist zwei Jahre und findet in überbetrieblichen Ausbildungsstätten oder Betrieben statt. Wenn du die Ausbildung in einem tarifgebundenen Bauunternehmen machst, verdienst du im ersten Ausbildungsjahr etwa 1.100 Euro brutto monatlich. Im zweiten Jahr steigt die Vergütung auf 1.200 bis 1.300 Euro, abhängig vom Bundesland. In Betrieben ohne Tarifbindung gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung: 680 Euro im ersten Jahr und 800 Euro im zweiten Jahr. Findet deine Ausbildung in einer Reha-Einrichtung statt, bekommst du Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld vom zuständigen Träger (z. B. Bundesagentur für Arbeit).
Nach deiner Abschlussprüfung wirst du in der Regel in Lohngruppe 1 (LG1) oder Lohngruppe 2 (LG2) des Tarifvertrags Bauhauptgewerbe eingestuft. Fachpraktiker:innen beginnen meist in LG1, die für einfache Bauhelfer:innentätigkeiten vorgesehen ist. Das Einstiegsgehalt beträgt ca. 2.500 brutto pro Monat.
Mit wachsender Berufserfahrung ist ein Aufstieg in die zweite Lohngruppe möglich. Der tarifliche Stundenlohn liegt dort im Westen bei 17,30 Euro und im Osten bei 17,04 Euro. Daraus ergeben sich Monatsgehälter von etwa 2.950 Euro bis 2.995 Euro. Beachte jedoch, dass nicht alle Beschäftigten die vollen tariflichen Stundenlöhne erhalten. In nicht tarifgebundenen Betrieben ist das Einstiegsgehalt deutlich geringer.
Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt derzeit nicht vor. Die genannten Werte basieren auf Berechnungen aus Tarifdaten und der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.
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