Wenn du eine Ausbildung zum/zur Flugdienstberater:in machst, erhältst du in der Regel keine Ausbildungsvergütung, da es sich meist um eine schulische Ausbildung handelt. Das bedeutet: Du musst die Ausbildung selbst finanzieren. Je nach Bildungseinrichtung können dabei Kosten für Anmeldung, Verwaltung, Lehrgänge, Prüfungen, Fachliteratur und Arbeitsmittel anfallen. Um diese Kosten zu decken, greifen viele auf Ersparnisse, Unterstützung von der Familie oder einen Nebenjob zurück. Falls du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich allerdings auch für eine Förderung durch BAföG bewerben.
Nach der Ausbildung zum/zur Flugdienstberater:in kannst du mit einem Einstiegsgehalt von rund 3.100 Euro im Monat rechnen. Mit zunehmender Berufserfahrung und Verantwortung, etwa in der Koordination internationaler Flugverbindungen oder als leitende:r Disponent:in, kann dein Gehalt deutlich steigen. Im Durchschnitt verdienen Flugdienstberater:innen etwa 4.280 Euro monatlich. In Spitzenpositionen sind sogar bis zu 4.840 Euro möglich. Faktoren wie Berufserfahrung, Arbeitgeber und Standort spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die Gehälter für Flugdienstberater:innen unterscheiden sich je nach Region. Am besten verdienst du in Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg, wo das durchschnittliche Monatsgehalt bei rund 4.390 Euro liegt. Am unteren Ende der Skala liegen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, mit monatlichen Durchschnittsgehältern zwischen 3.620 und 3.710 Euro. Es zeigt sich also ein deutlicher Ost-West-Unterschied, der sich auch langfristig auf dein Einkommen auswirken kann.
Falls du dir die unterschiedlichen Gehälter von Flugdienstberater:innen in den einzelnen Bundesländern anschauen willst, wirf gerne einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte:
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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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