Während deiner Ausbildung zur Geigenbauerin oder zum Geigenbauer bekommst du in einem dualen Ausbildungsverhältnis eine monatliche Vergütung. Wie hoch diese genau ausfällt, hängt vom Bundesland und dem jeweiligen Betrieb ab. In tarifgebundenen Betrieben gelten feste Vereinbarungen. Durchschnittlich kannst du mit 750 Euro im ersten, 870 Euro im zweiten und 990 Euro im dritten Ausbildungsjahr rechnen. Im Schnitt erwarten dich also rund 920 Euro pro Monat.
Nach dem erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung steigst du in der Regel mit einem Bruttogehalt von etwa 2.400 Euro im Monat ein. Mit wachsender Berufserfahrung, Weiterbildungen oder einer Spezialisierung, wie auf Restaurierung oder den Bau historischer Instrumente, kann dein Verdienst steigen. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Werkstatt bringt Potenzial für höhere Einnahmen. Das durchschnittliche Gehalt liegt bei rund 2.830 Euro, während besonders erfahrene Geigenbauer:innen bis zu 3.650 Euro im Monat verdienen können.
Dein Gehalt als Geigenbauer:in, hängt stark davon ab, in welchem Bundesland du arbeitest. Am besten sind die Verdienstmöglichkeiten in Baden-Württemberg mit rund 3.080 Euro im Monat. Auch in Hamburg, Bayern und Hessen kannst du mit einem vergleichsweise hohen Gehalt von 2.960 Euro rechnen. Deutlich geringer ist das Einkommen dagegen in den östlichen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wo die Durchschnittsgehälter bei ungefähr 2.300 Euro liegen. Insgesamt zeigt sich ein klarer Ost-West-Unterschied, der sich zwar durch Erfahrung, Spezialisierung oder eine eigene Werkstatt ausgleichen lässt, aber gerade am Berufsanfang spürbar sein kann.
Falls du dir die unterschiedlichen Gehälter von Geigenbauer:innen in den einzelnen Bundesländern anschauen willst, wirf gerne einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte:
Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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