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Gehalt als Pflanzentechnolog:in

Dauer: 30 - 42 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 3.700 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Gehalt während der Ausbildung

Während deiner Ausbildung zum/zur Pflanzentechnolog:in bekommst du in der Regel eine monatliche Ausbildungsvergütung. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob dein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist, in welchem Bundesland du lernst und in welchem Bereich du arbeitest. In der Land- und Forstwirtschaft liegt dein monatliches Bruttogehalt bei etwa 710 Euro im ersten Jahr, 810 Euro im zweiten Jahr und 920 Euro im dritten Jahr. Im öffentlichen Dienst fällt die Vergütung deutlich höher aus: Hier kannst du mit 1.240 Euro im ersten, 1.290 Euro im zweiten und 1.340 Euro im dritten Ausbildungsjahr rechnen. Diese tariflichen Regelungen gelten bundesweit.

Gehalt nach der Ausbildung

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung kannst du mit einem Einstiegsgehalt von etwa 3.170 Euro im Monat rechnen. Mit wachsender Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen oder Tätigkeiten im öffentlichen oder forschungsnahen Bereich kann dein Gehalt deutlich steigen. Das durchschnittliche Monatsgehalt liegt bei 3.740 Euro, während Spitzenverdiener:innen sogar bis zu 4.440 Euro monatlich verdienen können.

Regionale Gehaltsunterschiede

Wie in vielen Berufen variiert auch das Gehalt von Pflanzentechnolog:innen je nach Bundesland. Am höchsten ist das Durchschnittsgehalt in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen mit ungefähr 3.730 Euro. Am unteren Ende liegen Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 3.090 Euro und Brandenburg mit rund 3.160 Euro. Ein Ost-West-Gefälle ist also auch in diesem Beruf noch spürbar, jedoch weniger stark als in vielen anderen handwerklich-naturwissenschaftlichen Berufen.

Falls du dir die unterschiedlichen Gehälter von Pflanzentechnolog:innen in den einzelnen Bundesländern anschauen willst, wirf gerne einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte:

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.
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