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Gehalt als Wasserbauer:in

Dauer: 36 Monate
Einstiegsgehalt: Ungefähr 3.400 Euro
Ausbildungstyp: Klassische duale Ausbildung

Bedingungen für Gehaltsunterschiede

Wenn du eine duale Ausbildung zum/zur Wasserbauer:in machst, bekommst du in der Regel eine monatliche Vergütung von deinem Ausbildungsbetrieb. Wie hoch dein Gehalt ist, hängt davon ab, ob dein Betrieb tarifgebunden ist, in welchem Bundesland du arbeitest und ob du im Baugewerbe oder im öffentlichen Dienst beschäftigt bist. Durchschnittlich lässt sich allerdings sagen, dass du im ersten Ausbildungsjahr ca. 1.120 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr ca. 1.260 Euro und im dritten ca. 1.460 Euro verdienst.

Gute Gehaltsaussichten für Umwelttechnolog:innen – Abwasserbewirtschaftung

Nach deiner abgeschlossenen Ausbildung kannst du mit einem soliden Einstiegsgehalt von rund 3.400 Euro im Monat rechnen. Mit wachsender Berufserfahrung steigt auch dein Gehalt. Im Durchschnitt verdienen Wasserbauer:innen etwa 3.810 Euro monatlich. In gut bezahlten Positionen, zum Beispiel mit mehr Verantwortung oder in spezialisierten Bereichen, sind sogar Spitzengehälter von bis zu 4.260 Euro möglich.

Regionale Gehaltsunterschiede

Wie viel du tatsächlich verdienst, hängt jedoch auch davon ab, wo du arbeitest. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es spürbare Unterschiede. Besonders gut verdienen Wasserbauer:innen derzeit in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 3.700 Euro im Monat. Am unteren Ende der Skala stehen vor allem ostdeutsche Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern mit durchschnittlich 3.040 Euro oder Sachsen-Anhalt mit 3.090 Euro.

Falls du dir die unterschiedlichen Gehälter von Wasserbauer:innen in den einzelnen Bundesländern anschauen willst, wirf gerne einen Blick auf unsere interaktive Deutschlandkarte:

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Weiterführende Infos zum Artikel
- Datenbasis: Sämtliche Berechnungen in diesem Artikel basieren auf aktuellen Forschungsdaten (Bundesinstitut für Berufsbildung/BIBB und Bundesagentur für Arbeit).
- Beispielcharakter: Alle Berechnungen haben Beispielcharakter - ein rechtlicher Anspruch auf genannte Lohnniveaus ist hieraus nicht ableitbar.
- Brutto/Netto: Bei den genannten Gehaltsangaben handelt es sich um Brutto-Werte.